Orientierung für den Abschied
Ein Todesfall ist immer ein Ausnahmezustand – ganz gleich, ob er plötzlich eintritt oder sich bereits angekündigt hat. In diesem Moment ist es schwer, klar zu denken. Deshalb gilt: Sie müssen nicht sofort alles wissen oder regeln.
Zunächst sind zwei Dinge wichtig:
1. Lassen Sie den Tod von einem Arzt bestätigen – am besten durch den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Wenn der Todesfall im Krankenhaus eingetreten ist, wird der dortige Arzt dies automatisch bescheinigen. In diesem Fall müssen Sie sich nicht selbst darum kümmern.
2. Danach können Sie sich an mich wenden. Ich bin für Sie da!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellen kann, sind bestimmte Originaldokumente erforderlich. Falls einzelne Unterlagen fehlen, unterstütze ich Sie gern bei der Beschaffung.
Unabhängig vom Familienstand werden in jedem Fall folgende Dokumente benötigt:
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Personalausweis der verstorbenen Person
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Totenschein vom Arzt oder Krankenhaus
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Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden)
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Krankenkassenkarte und Rentenversicherungsnummer
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ggf. eine Bestattungsvollmacht
Weitere Unterlagen
Ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet?
Ledig:
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Geburtsurkunde
Verheiratet:
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Eheschließungen bis 2008: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
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Eheschließungen ab 2009: Eheurkunde sowie Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
Verwitwetet
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Eheschließungen bis 2008: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
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Eheschließungen ab 2009: Eheurkunde sowie Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
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Zusätzlich: Sterbeurkunde der/s Ehepartner*in bzw. Eintrag des Todes in die Abschrift des Familienbuches
Geschieden:
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Eheschließungen bis 2008: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
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Eheschließungen ab 2009: Eheurkunde sowie Geburtsurkunden der Eheleute
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Zusätzlich: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk im Original oder Vermerk der Scheidung im Familienbuch/Eheurkunde
Namensführung Eheleute
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Bei Ehen, die nach 1975 geschlossen wurden, muss aus der Urkunde die Namensführung erkennbar sein. Eventuell wird ein Dokument zur Namensführung benötigt.
Besonderheit Auskunftsgeber*in
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Ist ein Geschwisterteil Auskunftsgeber*in wird von ihm/ihr eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie der Geburtsurkunde dieser Person benötigt.
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Ist ein Kind Auskunftsgeber*in und trägt einen anderen Namen als der/die Verstorbene, wird eine Kopie des Ausweises dieser Person benötigt.
Bei minderjährigen Kindern der/des Verstorbenen
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Geburtsurkunden der Kinder
Wohnort unterscheidet sich vom Sterbeort
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Meldebestätigung bzw. gültiger Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift
Bei anderer Staatsangehörigkeit
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Pass (bei Ehepartner*in reicht eine Kopie)
„Jeder Pfeil lässt in deinem Herzen eine Erinnerung zurück –
und die Summe dieser Erinnerungen wird dich jedes Mal besser schießen lassen.“
Häufige Fragen und Antworten
Wie schnell müssen Beurkundung und Bestattung erfolgen?
Spätestens 10 Tage nach Eintreten des Todes muss die Erdbestattung stattfinden. Diese Frist rechnet Sonn- und Feiertage mit. Das Gleiche gilt für den Einäscherungstermin bei einer Feuerbestattung. Allerdings mit dem Unterschied, dass die oder der Verstorbene im Krematorium noch von einem Amtsarzt begutachtet werden muss. Die Beisetzung der Urne muss innerhalb eines halben Jahres stattfinden.
Welche Bestattungsarten gibt es?
Gängige Bestattungsarten in Deutschland:
- Erdbestattung: Beerdigung in einem Sarg in einem Grab auf dem Friedhof.
- Feuerbestattung (Urnenbestattung): Einäscherung des Leichnams und Beisetzung der Asche in einer Urne – oft auf dem Friedhof – aber auch in einem Bestattungswald oder auf See.
- Baumbestattung: Die Asche wird in der Nähe eines Baumes beigesetzt, oft in einem Bestattungswald.
- Seebestattung: Die Urne mit der Asche wird im Meer beigesetzt.
- Anonyme Bestattung: Die Asche wird anonym auf einem Friedhof beigesetzt, ohne Grabstelle oder Kennzeichnung.
Was kann ich tun, wenn ich wenig Geld habe?
Wenn keine finanziellen Mittel für eine Bestattung vorhanden sind, kann die zuständige Kommune eine Sozialbestattung (auch Armenbestattung genannt) durchführen. Dazu müssen Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden, um die Kostenübernahme zu beantragen.
Gibt es die Möglichkeit, sich in Ruhe von dem/der Verstorbenen zu verabschieden?
Sich in Ruhe verabschieden zu können, ist wesentlich, um einen guten Trauerprozess durchleben zu können. Sie haben jegliche Zeit, um sich von ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Dies kann zum einen zu Hause sein, im Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Krematoriums.
Kann die Trauerfeier auch individuell gestaltet werden, z. B. mit besonderen Liedern oder einem Ritual?
Die Gestaltung einer würdevollen und individuellen Trauerfeier ist grundsätzlich wichtig. Bei der Gestaltung dürfen all ihre Wünsche und die des Vestorbenen mit einfließen. Dies ist möglich durch spezielle Lieder (z.B. gesungen von einer Trauersängerin), durch das Aufstellen eines Bildes des Verstorbenen und durch individuellen Blumenschmuck. Aber auch spezielle Rituale (Kerzenritual: das Anzünden einer Kerze) sind nach Absprache ebenfalls realisierbar. Mit anderen Worten: alles ist möglich, alles ist machbar, um einen würdigen Rahmen zu schaffen.
Was passiert mit dem Nachlass oder persönlichen Gegenständen des/der Verstorbenen?
Wenn eine Person stirbt, geht ihr gesamtes Vermögen, also der Nachlass, auf die Erben über, einschließlich persönlicher Gegenstände. Dies beinhaltet sowohl positive Vermögenswerte wie Bankkonten und Immobilien, als auch Schulden. Die Erben können das Erbe annehmen oder ausschlagen. Bei Ausschlagung geht das Erbe auf die nächsten Erben über, und in der Regel können Angehörige persönliche Gegenstände abholen, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Kann ich meine Wünsche zu Lebzeiten festhalten?
Ja, Sie können Ihre Wünsche für Ihre Bestattung zu Lebzeiten festhalten, und zwar mithilfe einer Bestattungsverfügung. Diese schriftliche Erklärung erlaubt es Ihnen, Ihre Vorstellungen bezüglich der Beerdigung, Trauerfeier und Bestattungsart zu dokumentieren, um Ihren Angehörigen im Todesfall eine klare Orientierung zu geben.

So erreichen Sie mich
Wenn Sie Fragen haben, sich informieren möchten oder einen Termin für ein Trauergespräch wünschen, bin ich gern für Sie da.